Seit 1. Jänner 2026 gelten EU-weit neue Vorgaben für die Dokumentation von Pflanzenschutzmitteln. Für landwirtschaftliche Betriebe bedeutet das: Die Aufzeichnungen werden detaillierter – und vor allem digital.
Dieser Artikel im Überblick:
- Ab 2016 sind zusätzliche Angaben bei der Dokumentation von Pflanzenschutzmittel notwendig
- Ab 2027 sind die Pflanzenschutzmittel-Aufzeichnungen zwingend digital und in Echtzeit zu führen
- AgrarCommander hilt seinen Nutzern durch rechtssichere und komfortable Dokumentation

Was ist neu ab 2026?
Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2023/564 am 1.1.2026 gilt künftig eine EU-weit einheitliche, elektronische Dokumentation aller Pflanzenschutzanwendungen. Ziel ist mehr Transparenz und eine bessere Nachvollziehbarkeit des Mitteleinsatzes in der Landwirtschaft.
Mehr Angaben pro Anwendung
Neben den bisher üblichen Informationen wie Produktname, Datum und Menge müssen zusätzlich folgende Angaben dokumentiert werden:
- Kultur inkl. EPPO-Code
- Georeferenzierte Feldangabe (z. B. Schlagnummer)
- Aufwandmenge je Hektar
- Zulassungsnummer des Mittels
- Entwicklungsstadium der Pflanze (BBCH-Code) zum Zeitpunkt der Anwendung (wenn erforderlich)
- Bei Verwendung bienengefährlicher Mittel: Uhrzeit des Maßnahmenbeginns
Die Dokumentation muss vollständig und nachvollziehbar sein
Digitale Aufzeichnung wird ab 2027 Pflicht
Ab 1.1.2027 reicht eine handschriftliche Liste nicht mehr aus. Die Daten müssen:
- spätestens 30 Tage nach Anwendung vollständig elektronisch erfasst und
- maschinenlesbar sein
Papieraufzeichnungen können zwar weiterhin zur Erfüllung der unverzüglichen Aufzeichnungspflicht („innerhalb von drei Tagen“) dienen – entscheidend ist ab 1.1.2027 aber die digitale Verfügbarkeit innerhalb der 30 Tage Frist.
Wen betrifft das?
Die neuen Vorgaben gelten für alle beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln.
Mit AgrarCommander die Aufzeichnungsverpflichtung rechtssicher und komfortabel erfüllen
Die österreichischen Profisoftware AgrarCommander gestaltet die Aufzeichnung so einfach wie möglich und prüft mit der bewährten und verlässlichen Liveprüfung jede eingegebene Massnahme. Für die Verschärfungen ab 1.1.2026 bedeutet das folgendes:
- Für die Erfüllung der zusätzlichen Angaben in oben genannten Punkten 1-4 musst du als AgrarCommander-Anwender die Maßnahmen lediglich wie bisher erfassen und keine zusätzlichen Eingaben tätigen.
- Die nötigen Infos werden automatisch verspeichert und auf die für betriebliche Kontrollen benötigten Auswertungen angedruckt. Dies betrifft:
- EPPO-Code der Kultur
- georefernzierte Feldangabe
- Aufwandsmenge je ha
- Zulassungsnummer des Mittels
- Die Angaben zum Entwicklungsstadiums der Kultur mittels BBCH-Code werden im AgrarCommander ebenfalls nicht nur rechtssicher, sondern komfortabel, praxisnahe und anwerderfreundlich unterstützt. Wenn die angewendete Schadindikation lt. Pflanzenschutzmittel-Register einen Anwendungszeitpunkt vorgibt, wird die Angabe des BBCH-Stadiums zu einem Pflichtfeld und die Eingaben werden lt. den Vorgaben des Registers auf Plausibilität geprüft. AgrarCommander schlägt einen Wert vor, der im erlaubten Bereich liegt.
- Angaben zu bienengefährliches Mittel: Erkennt AgrarCommander, dass eines der verwendeten Mittel lt. AGES als „bienengefährlich“ eingestuft wird (z.B. „Spe8 – Bienengefährlich“), ist die Angabe der Uhrzeit für den Beginn der Maßnahme ebenfalls ein Pflichtfeld.
Die Pflanzenschutzmassnahmen können nicht nur am Desktop, sondern auch direkt am Feld oder unterwegs über unsere AgrarCommander-Mobilversion erfasst werden. Uhrzeit und BBCH-Stadium können ebenfalls am Handy erfasst werden.
Bei Fragen helfen wir gerne persönlich an unserer AgrarCommander Service-Hotline weiter: +43 664 889 280 94 (Mo-Do. 8-12 und 13-16 Uhr, Fr. 8-12 Uhr)
Tipp: Wenn Du noch kein AgrarCommander User bist, erfährst du hier, wie du zu einer kostenlosen und unverbindlichen 30-tägigen Testlizenz kommst!


