Sichere Dokumentation durch umfassende Liveprüfung

Der AgrarCommander ist mit einer umfassenden Liveprüfung der erfassten Maßnahmen ausgestattet. Dies bedeutet, dass sofort nach dem Erfassung oder Ändern einer Maßnahme die Richtigkeit der Maßnahme überprüft und das Ergebnis angezeigt wird.

>>Umfang der überprüften Auflagen

Vorteile

  • Sicherheit bei betrieblichen Kontrollen
  • Sofortige Rückmeldung nach Erfassung ob Maßnahme den Auflagen entspricht
  • Schnelle Fehlerkorrektur durch Doppelklick auf die Fehlermeldung
  • Bewirtschaftungsfehler vermeiden, da die Liveprüfung auch geplante Maßnahmen überprüft

So funktioniert’s

  • Die in „Wer schreibt der bleibt“ erfassten Maßnahmen werden nach Abspeichern anhand der eingestellten Auflagen überprüft.
  • Erscheint das grüne Symbol ist alles OK, beim roten Symbol besteht Handlungsbedarf.
  • Im Fehlertext finden Sie auch Hinweise, was den Fehler ausgelöst hat. Wenn Sie einen Doppelklick auf die Fehlerzeile durchführen gelangen Sie direkt in die Maßnahmenerfassung und die betroffene Maßnahme wird zur Änderung aufgerufen.
  • Etwaige Fehler werden auch im Anbauplan in der schlagbezogenen Maßnahmenübersicht angezeigt. Hier finden Sie auch eine Prüfung der Obergrenzen.  Die Maßnahme kann direkt von hier zur Veränderung aufgerufen oder gelöscht werden.

Auflagen

Prüfungen

Pflanzenschutzmittelregister

    • Zulassung des Mittels für Kultur und Schaderreger
    • Max. Aufwandmenge
    • Aufbrauchsdatum
    • Max. Anzahl der Anwendungen
    • Wartefrist bis zur Ernte
    • Zeitlicher Abstand zwischen den Anwendungen
    • 3-Jahresauflage Terbuthylazin bei Mais, Hirse und Lupine

Nitratrichtlinien (NAPV)

    • N-Obergrenzen je Schlag und Kultur
    • Reduzierte N-Obergrenzen bei Lage im „grünen Gebiet“ (Nitratrisikogebiet)
    • N-Obergrenzen im Herbst
    • N-Gabenobergrenze (sofortwirksam)
    • N-Obergrenze gesamtbetrieblich
    • N-Verbotszeiträume

Ammoniakreduktions-VO

    • Einarbeitung von leichtlöslichen Wirtschaftsdüngern und Harnstoff max. 4h nach Ausbringung

ÖPUL UBB

    • Flächenstärkste Kultur max. 55% der Ackerfläche
    • Getreide-Mais-Anteil max. 75% der Ackerfläche
    • Mind. 7%. Biodiversitätsfläche auf Ackerflächen und Grünlandflächen

ÖPUL Biologische Wirtschaftsweise

    • Prüfung der zugelassenen Pflanzenschutz- und Düngemittel lt. BIO-Betriebsmittelkatalog von EASY-CERT (ehem. InfoXgen)
    • Berücksichtigung der jährlichen „Gefahr im Verzug Zulassungen“ mit dem Zulassungszeitraum
    • Prüfung der zugelassenen Düngemittel laut BIO AUSTRIA

ÖPUL Erosionsschutz Acker

    • Mulchsaat: Anbau Hauptfrucht spätestens 4 Wochen nach erster Bodenbearbeitung

ÖPUL GWS

    • Berücksichtigung des Stickstoffüberschuss aus der Vorkultur bei der Berechnung der N-Obergrenzen
    • Mittel mit den Wirkstoffen Dimethachlor, Metazachlor, SMetolachlor und Terbuthylazin sowie im Falle der Wiederzulassung auch Bentazon bei Anbau von Sorghum, Mais (inklusive Zuckermais und Saatmaisvermehrung), Raps, Soja und Zuckerrübe werden nicht zugelassen

ÖPUL GWS OÖ

    • Abweichende N-Verbotszeiträume
    • Gabenteilung 80 kg N/ha
    • Verpflichtender Kontrollgang vor Pflanzenschutzmaßnahme wird automatisch auf Protokoll aufgedruckt

ÖPUL Zwischenfrucht oder System Immergrün

    • Begrünungszeiträume (Aussaat und Umbruch)
    • Verzicht auf die Ausbringung von mineralischen N-Dünger im Begrünungszeitraum
    • Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmittel im Begrünungszeitraum
    • Begrünungsanteil System Immergrün (Auswertung mit Prüfung)

ÖPUL Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel, Herbizid- oder Insektizidverzicht

    • Einsatz von Pflanzenschutzmittel und Düngermittel in den Maßnahmen

ÖPUL Naturschutz

    • Einhaltung der Projektauflagen

GLÖZ 6 – Mindestbodenbedeckung

    • Bodenbedeckung auf mind. 80% der Ackerflächen

GLÖZ 7 – Anbaudiversifizierung und Fruchtwechsel

    • Flächenstärkste Kultur max. 75% der Ackerfläche
    • Fruchtwechsel auf mind. 30% der Ackerfläche
    • Fruchtwechsel nach spätestens 3 Jahren

GLÖZ 8 – Stilllegungsflächen

    • Bracheflächen mind. 4% der Ackerfläche

Grünlandwerdung

    • in 5 Jahren 5x gleiche Ackerfutterkultur

Wasserschutz- und Schongebiete

    • Mittel mit Wirkstoffen Terbuthylazin (Mais und Hirse) sowie Metazachlor und Dimethachlor (hauptsächlich Raps) sind nicht zulässig

AMAG.A.P. (AMA Gütesiegel)

    • Überprüfung der zugelassenen Pflanzenschutzmittel und deren Begrenzungen
    • Prüfung der speziellen Obergrenzen bei Stickstoff und Phosphor. Bei Gemüse nach dem N-min- Sollwertsystem
    • Verhinderung der Verwendung von Klärschlamm
    • Automatische Verbuchung der Kontrollgänge vor der Pflanzenschutzmittelbehandlung
    • Berücksichtigung des N aus Gießwasser bei der Nährstoffberechnung
    • Kupfer-Obergrenze BIO & BIO Austria

Barilla

    • Mind. 3% Biodiversitätsfläche zusätzlich zu ÖPUL UBB
    • Fruchtfolgeauflagen

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  • Schnelle Fehlerkorrektur durch Doppelklick auf die Fehlermeldung
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So funktioniert’s

  • Die in „Wer schreibt der bleibt“ erfassten Maßnahmen werden nach Abspeichern anhand der eingestellten Auflagen überprüft.
  • Erscheint das grüne Symbol ist alles OK, beim roten Symbol besteht Handlungsbedarf.
  • Im Fehlertext finden Sie auch Hinweise, was den Fehler ausgelöst hat. Wenn Sie einen Doppelklick auf die Fehlerzeile durchführen gelangen Sie direkt in die Maßnahmenerfassung und die betroffene Maßnahme wird zur Änderung aufgerufen.
  • Etwaige Fehler werden auch im Anbauplan in der schlagbezogenen Maßnahmenübersicht angezeigt. Hier finden Sie auch eine Prüfung der Obergrenzen.  Die Maßnahme kann direkt von hier zur Veränderung aufgerufen oder gelöscht werden.

Auflagen

Prüfungen

Pflanzenschutzmittelregister

    • Zulassung des Mittels für Kultur und Schaderreger
    • Max. Aufwandmenge
    • Aufbrauchsdatum
    • Max. Anzahl der Anwendungen
    • Wartefrist bis zur Ernte
    • Zeitlicher Abstand zwischen den Anwendungen
    • 3-Jahresauflage Terbuthylazin bei Mais, Hirse und Lupine

Nitratrichtlinien (NAPV)

    • N-Obergrenzen je Schlag und Kultur
    • Reduzierte N-Obergrenzen bei Lage im „grünen Gebiet“ (Nitratrisikogebiet)
    • N-Obergrenzen im Herbst
    • N-Gabenobergrenze (sofortwirksam)
    • N-Obergrenze gesamtbetrieblich
    • N-Verbotszeiträume

Ammoniakreduktions-VO

    • Einarbeitung von leichtlöslichen Wirtschaftsdüngern und Harnstoff max. 4h nach Ausbringung

ÖPUL UBB

    • Flächenstärkste Kultur max. 55% der Ackerfläche
    • Getreide-Mais-Anteil max. 75% der Ackerfläche
    • Mind. 7%. Biodiversitätsfläche auf Ackerflächen und Grünlandflächen

ÖPUL Biologische Wirtschaftsweise

    • Prüfung der zugelassenen Pflanzenschutz- und Düngemittel lt. BIO-Betriebsmittelkatalog von EASY-CERT (ehem. InfoXgen)
    • Berücksichtigung der jährlichen „Gefahr im Verzug Zulassungen“ mit dem Zulassungszeitraum
    • Prüfung der zugelassenen Düngemittel laut BIO AUSTRIA

ÖPUL Erosionsschutz Acker

    • Mulchsaat: Anbau Hauptfrucht spätestens 4 Wochen nach erster Bodenbearbeitung

ÖPUL GWS

    • Berücksichtigung des Stickstoffüberschuss aus der Vorkultur bei der Berechnung der N-Obergrenzen
    • Mittel mit den Wirkstoffen Dimethachlor, Metazachlor, SMetolachlor und Terbuthylazin sowie im Falle der Wiederzulassung auch Bentazon bei Anbau von Sorghum, Mais (inklusive Zuckermais und Saatmaisvermehrung), Raps, Soja und Zuckerrübe werden nicht zugelassen

ÖPUL GWS OÖ

    • Abweichende N-Verbotszeiträume
    • Gabenteilung 80 kg N/ha
    • Verpflichtender Kontrollgang vor Pflanzenschutzmaßnahme wird automatisch auf Protokoll aufgedruckt

ÖPUL Zwischenfrucht oder System Immergrün

    • Begrünungszeiträume (Aussaat und Umbruch)
    • Verzicht auf die Ausbringung von mineralischen N-Dünger im Begrünungszeitraum
    • Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmittel im Begrünungszeitraum
    • Begrünungsanteil System Immergrün (Auswertung mit Prüfung)

ÖPUL Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel, Herbizid- oder Insektizidverzicht

    • Einsatz von Pflanzenschutzmittel und Düngermittel in den Maßnahmen

ÖPUL Naturschutz

    • Einhaltung der Projektauflagen

GLÖZ 6 – Mindestbodenbedeckung

    • Bodenbedeckung auf mind. 80% der Ackerflächen

GLÖZ 7 – Anbaudiversifizierung und Fruchtwechsel

    • Flächenstärkste Kultur max. 75% der Ackerfläche
    • Fruchtwechsel auf mind. 30% der Ackerfläche
    • Fruchtwechsel nach spätestens 3 Jahren

GLÖZ 8 – Stilllegungsflächen

    • Bracheflächen mind. 4% der Ackerfläche

Grünlandwerdung

    • in 5 Jahren 5x gleiche Ackerfutterkultur

Wasserschutz- und Schongebiete

    • Mittel mit Wirkstoffen Terbuthylazin (Mais und Hirse) sowie Metazachlor und Dimethachlor (hauptsächlich Raps) sind nicht zulässig

AMAG.A.P. (AMA Gütesiegel)

    • Überprüfung der zugelassenen Pflanzenschutzmittel und deren Begrenzungen
    • Prüfung der speziellen Obergrenzen bei Stickstoff und Phosphor. Bei Gemüse nach dem N-min- Sollwertsystem
    • Verhinderung der Verwendung von Klärschlamm
    • Automatische Verbuchung der Kontrollgänge vor der Pflanzenschutzmittelbehandlung
    • Berücksichtigung des N aus Gießwasser bei der Nährstoffberechnung
    • Kupfer-Obergrenze BIO & BIO Austria

Barilla

    • Mind. 3% Biodiversitätsfläche zusätzlich zu ÖPUL UBB
    • Fruchtfolgeauflagen