Liveprüfung
Der AgrarCommander ist mit einer umfassenden Liveprüfung der erfassten Maßnahmen ausgestattet. Dies bedeutet, dass sofort nach dem Erfassung oder Ändern einer Maßnahme die Richtigkeit der Maßnahme überprüft und das Ergebnis angezeigt wird. Erscheint das grüne Symbol ist alles OK, beim roten Symbol besteht Handlungsbedarf.
Auflagen des Bundes
Pflanzenschutzmittelregister
- Zulassung des Mittels für die Kultur und dem Schaderreger
- Max. Aufwandmenge
- Max. Anzahl der Anwendungen
- Wartefristen
- Zeitlicher Abstand zwischen den Anwendungen
Nitratrichtlinie (N-Aktionsprogramm)
- N-Obergrenzen pro Schlag
- N-Obergrenzen im Herbst (30 bzw. 60 kg/ha)
- N-Gabenobergrenze (sofortwirksam)
- N-Sperrfristen (Zeitraum des N-Ausbringungsverbotes)
- N-Obergrenze gesamtbetrieblich
CC-Phosphor
- P-Gabenbegrenzung
- P-Obergrenze gesamtbetrieblich
Fruchtfolge
- z.B. in 4 Jahren max. 3x Mais
- Grünlandwerdung (CC)
(in 5 Jahren 5x gleiche Ackerfutterkultur)
AMAG.A.P. (AMA – Gütesiegel)
- Überprüfung der zugelassenen Pflanzenschutzmittel und deren Begrenzungen lt. dem AGES-Pflanzenschutzmittelregister
- Prüfung der spezfischen Nährstoffobergrenzen bei Stickstoff und Phosphor unter Berücksichtigung der speziellen Obergrenzen. Bei Gemüse nach dem N-min- Sollwertsystem.
- Verhinderung der Verwendung von Klärschlamm
- Automatische Verbuchung der Kontrollgänge vor der Pflanzenschutzmittelbehandlung
- Berücksichtigung des N aus Gießwasser bei der Nährstoffberechnung
ÖPUL – Auflagen
ÖPUL 2015 Begrünung (Zwischenfrucht oder Immergrün)
- Begrünungszeiträume (Aussaat und Umbruch)
- Verzicht auf die Ausbringung von mineralischen N-Dünger im Begrünungszeitraum
- Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmittel im Begrünungszeitraum
ÖPUL 2015 Maßnahmen
- Einsatz von Pflanzenschutzmittel und Düngermittel in den Maßnahmen biologischer Wirtschaftsweise, Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel, Fungizid-, Herbizid- oder Insektizidverzicht.
Maßnahme Naturschutz
- Einhaltung der Projektauflagen
Vorbeugender Grundwasserschutz
- N-Obergrenzen
- N-Sperrfristen (Zeitraum des N-Ausbringungsverbotes)
- Mittel mit dem Wirkstoffen Metolachlor, Chloridazon, Terbuthylazin, Metazachlor, Bentazon werden bei bestimmten Kulturen nicht in Oberösterreich zugelassen
- Mittel mit dem Terbuthylazin oder Metazachlor werden in Wasserschutz-/schongebieten nicht zugelassen
Biologische Bewirtschaftung
- Prüfung der zugelassenen Pflanzenschutz- und Düngemittel lt. BIO-Betriebsmittelkatalog von EASY-CERT (ehem. InfoXgen)
- Berücksichtigung der jährlichen „Gefahr im Verzug Zulassungen“ mit dem Zulassungszeitraum
- Prüfung der zugelassenen Düngemittel laut BIO AUSTRIA
Ergebnis sofort sichtbar
Erscheint das grüne Symbol ist alles OK, beim roten Symbol besteht Handlungsbedarf. Wenn Sie einen Doppelklick auf die Fehlerzeile durchführen gelangen Sie direkt in die Maßnahmenerfassung und die betroffene Maßnahme wird zur Änderung aufgerufen.


Jederzeit änderbar
In der Maßnahmenübersicht (diese kann im Anbauplan eigeblendet werden) werden die Maßnahmen des aktuellen Schlages mit den Obergrenzen und den Prüfungsergebnissen angezeigt. Die Maßnahme kann direkt von hier zur Veränderung aufgerufen oder gelöscht werden.
Zu Ihrer Information wird der Zeitraum des N-Ausbringungsverbotes (Sperrfrist) angezeigt. Die Sperrfrist ist von der Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen“ und von der Art des Düngers abhängig.
